Denkmalliste Schleswig-Holstein

Open-Data-Leitstelle Schleswig-Holstein
Jesper Zedlitz

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sog. Denkmalliste, einzutragen. Von der Aufnahme in die Denkmalliste werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt. Gleichzeitig wird die Denkmalliste an veröffentlicht und regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) aktualisiert. Die Denkmalliste ist nicht abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt.

Alle bisher nach dem Denkmalschutzgesetz von vor 2015 in das alte „Denkmalbuch“ eingetragenen „Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung“ sind automatisch in die neue Denkmalliste übernommen worden, ihre Darstellungen konnten aber noch nicht abschließend aktualisiert werden (Beschreibung, Schutzumfang).

Die Listen der Kreise gliedern sich in alphabetischer Reihe ihrer Gemeinden und innerhalb der Gemeinden (und kreisfreien Städten) nach - Denkmalbereiche - Sachgesamtheiten - Mehrheiten von baulichen Anlagen - Bauliche Anlagen (Einzeldenkmale) - Teile von baulichen Anlagen - Gründenkmale - Bewegliche Kulturdenkmale - Sonstige Kulturdenkmale

Datenset-Typ
Datenportal (mehrere Datensets aus verschiedenen Quellen)
Thema
Geschichte und Geografie
Kunst und Kultur
Schlagworte
Architektur
Denkmalkartierung
Denkmalpflege
Gebäude
Coding da Vinci Schleswig-Holstein 2021
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