Antrag und Bedingungen

Die Coding da Vinci-Stipendien


Die Coding da Vinci-Stipendien verschafften von 2019 bis 2022 insgesamt 32 Teilnehmenden je drei Monate Zeit, um die Projekte voranzutreiben, die sie bei Coding da Vinci (CdV) entwickelt haben – im Team oder als Einzelbewerber*in.

CdV-Stipendiat*innen erhielten drei Monate lang je 1.250 Euro/Monat als Unterstützung für den Lebensunterhalt. Die so gewonnene Zeit konnten sie in die Weiterentwicklung ihrer CdV-Projekte investieren. Darüber hinaus organisierten wir individuell zugeschnittene Workshops und Coachings, die den Stipendiat*innen neue Skills im Hinblick auf ihre Projekte vermittelten. Insgesamt waren 32 Stipendien zu vergeben. Durchschnittlich standen also für jeden der acht Hackathons, die von der Kulturstiftung des Bundes gefördert werden, vier Stipendien zur Verfügung.

Bewerben konnten sich sowohl Einzelpersonen als auch Teams jeweils im Anschluss an die Preisverleihung des Hackathons, an dem sie teilgenommen hatten, und mit dem Projekt, das sie in diesem Hackathon (mit-)entwickelt hatten. Bekam eine Teambewerbung den Zuschlag, erhielt jedes Teammitglied jeweils ein eigenes Stipendium. Dabei spielte es keine Rolle, ob das Projekt bei der Preisverleihung ausgezeichnet worden war. Die Entscheidung fällte die Jury allein aufgrund des Antrags.

In Ausnahmefällen konnten in einer Bewerbungsrunde auch mehr oder weniger als vier Stipendien vergeben werden, zum Beispiel wenn die Jury einem Team mit mehr als vier Mitgliedern den Zuschlag erteilte oder nicht genügend förderungswürdige Anträge fand. Die maximale Anzahl von 32 Stipendien bis Ende 2022 konnte jedoch nicht überschritten werden.

Die CdV-Stipendien wurden gefördert im Programm Kultur Digital der Kulturstiftung des Bundes.

Die Bedingungen


Für ein CdV-Stipendium konnten sich alle Teilnehmenden eines CdV-Hackathons mit den Projekten bewerben, die sie im Rahmen dieses Hackathons entwickelt hatten. Als Nachweis galt die Veröffentlichung des Projekts auf der CdV-Website. Die Bewerbung war immer innerhalb von sechs Wochen ab der Preisverleihung des jeweiligen Hackathons möglich.

Den Zeitraum des Stipendiums konnten die Stipendiat*innen im Rahmen von sechs Monaten ab Erteilung des Zuschlags durch die Jury frei wählen, die drei Monate des Stipendiums mussten jedoch zusammenhängen.

Jede*r CdV-Stipendiat*in verpflichtete sich,

  • an den individuell zugeschnittenen Workshops und/oder Coachings teilzunehmen. Fielen dabei Reisekosten an, übernahm diese die CdV-Geschäftsstelle (in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz).
  • sechs Wochen nach Beginn des Stipendiums einen Zwischenbericht und am Ende des Stipendiums einen Abschlussbericht einzureichen und erklärte sich einverstanden, dass diese zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit von CdV verwendet wurden (Veröffentlichung auf der CdV-Website, Verbreitung über Twitter und die Kanäle der Gründungsinstitutionen und der Kulturstiftung des Bundes etc.). Video- und Bildmaterial sowie ansprechende Formulierung waren ausdrücklich erwünscht. Im Abschlussbericht war zudem die in das Projekt investierte Zeit zu dokumentieren (in Stunden).
  • die Ergebnisse als Open Source zur Verfügung zu stellen (eventuell verwendetes/entstandenes Bild- und Medienmaterial (Audio, Video etc.), musste Creative Commons-lizenziert sein). Sollte dies nicht möglich gewesen sein, musste dies entsprechend begründet werden.
  • die Ergebnisse umfassend zu dokumentieren, seien es Software (Dokumentation, Quellcode, Build-Anweisungen bzw. -Tools, Dateien usw.), Hardware (Beschreibung der Materialien und Komponenten, Baupläne, Bauanleitungen, Betriebsanleitungen) oder anderweitige Ergebnisse.
  • das Projekt auf der Preisverleihung des folgenden Hackathons zu präsentieren.
  • nach Möglichkeit auch nach dem Stipendienzeitraum – gegen angemessene Aufwandsentschädigung – die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bzw. andere Events von CdV zu unterstützen.

Der Antrag


Alle Teilnehmenden eines CdV-Hackathons konnten sich im Anschluss an die Preisverleihung mit dem Projekt, das sie in diesem Hackathon (mit-)entwickelt hatten, für ein CdV-Stipendium bewerben. Als Nachweis galt die Veröffentlichung auf der CdV-Website. Eine Bewerbung von Teilnehmenden früherer Hackathons war nicht möglich. Die Bewerbungsfrist endete sechs Wochen nach der Preisverleihung.

Bewarben sich mehrere Personen, um als Team gemeinsam ein Projekt weiterzuentwickeln, genügte ein gemeinsamer Antrag.

Der Antrag musste folgende Elemente beinhalten:

  • Exposé (max. 3 DIN A4-Seiten)
    • Worin besteht das Vorhaben konkret?
    • Wer ist daran beteiligt?
    • An welche Zielgruppe richtet sich das Vorhaben und welcher Nutzen wird für diese generiert?
    • Wie trägt das Vorhaben dazu bei, digitales Kulturerbe und offene Kulturdaten zu stärken?
    • Falls zutreffend: Welche Programmiersprachen, Frameworks, Libraries, bestimmte Software-Architektur o.ä. werden verwendet?
    • Welche Ergebnisse sind zu erwarten (Software, Hardware und andere) und wie sollen diese lizenziert werden?
    • Wie viele Stunden sollen im Stipendienzeitraum in das Projekt investiert werden?
    • Gibt es absehbare Risiken, z.B. Abhängigkeiten von externer Infrastruktur (google voice API, google maps API, Apple TrueDepth API usw.)?
    • Wie soll es mit dem Vorhaben nach Ende des Stipendiums weitergehen? Wer ist dann Ansprechpartner?

  • Erfolgsindikatoren (max. ½ DIN A4-Seite)
    • An welchen Zahlen/Daten/Merkmalen bemisst sich der Erfolg des Vorhabens?

  • Zeitplanung, Meilensteine und Aufwandsschätzung bis zur Fertigstellung (max. ½ DIN A4-Seite)
    • ggf. individueller Coaching-/Workshop-Bedarf
    • ggf. geplante Kooperation mit Datengebern

Die Entscheidung


Über die Vergabe der Stipendien entschied eine eigens dafür einberufene Jury, die aus allen fristgerecht eingereichten Anträgen auswählte. Sie tagte ca. vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Alle Antragsteller*innen wurden von der CdV-Geschäftsstelle schnellstmöglich schriftlich über die Entscheidung der Jury informiert.

In ihrer Entscheidungsfindung orientierte sich die Jury – neben der inhaltlichen Qualität der vorgestellten Projekte – an folgenden Leitfragen:

  • Visiert das Projekt eine klare Zielgruppe an und ist es so gestaltet, dass diese das Projekt verwenden wird/kann?
  • Erhöht das Projekt die Sichtbarkeit und Relevanz des digitalen Kulturerbes?
  • Unterstreicht das Projekt die gesellschaftliche Bedeutung von Open Data?
  • Ist das Projekt mit dem eingeplanten Zeitaufwand realisierbar?

Die Förderung


Die CdV-Stipendien wurden gefördert im Programm Kultur Digital der Kulturstiftung des Bundes.

www.kulturstiftung-bund.de/kulturdigital

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